MITGLIEDER
Die Gesellschaft hat persönliche Mitglieder, korporative Mitglieder und
Ehrenmitglieder.
- P e r s ö n l i c h e Mitglieder können alle natürlichen
Personen werden, von denen eine Förderung der Gesellschaftszwecke zu
erwarten ist. Persönliche Mitglieder werden als ordentliche oder als
Jungmitglieder geführt. Jungmitglied sind die Mitglieder, die sich noch
in der Ausbildung befinden oder ihr Studium noch nicht abgeschlossen und das
30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- K o r p o r a t i v e Mitglieder können juristische Personen, rechtsfähige
Körperschaften, Handelsgesellschaften jeder Art, Vereine, Behörden
und sonstige Institutionen werden, die bereit sind, die Bestrebungen der Gesellschaft
zu fördern. Sie werden durch eine von ihnen zu benennende Person stimmberechtigt
vertreten.
- Zu E h r e n m i t g l i e d e r n können auf Vorschlag des Vorstandsrats
durch die Mitgliederversammlung natürliche Personen ernannt werden, die
sich um die Gesellschaft hervorragend verdient gemacht haben.
ERWERB
Anträge um Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten, der
über die Aufnahme entscheidet.
Für weitere Informationen verweisen wir auf § 3 unserer Satzung.
Anträge auf Mitgliedschaft können Sie direkt online an uns richten.