Liste der korporativen Mitglieder Beitritt als korporatives Mitglied Beitritt als persönliches Mitglied Mitgliedschaft

MITGLIEDER

Die Gesellschaft hat persönliche Mitglieder, korporative Mitglieder und Ehrenmitglieder.

  1. P e r s ö n l i c h e Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, von denen eine Förderung der Gesellschaftszwecke zu erwarten ist. Persönliche Mitglieder werden als ordentliche oder als Jungmitglieder geführt. Jungmitglied sind die Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden oder ihr Studium noch nicht abgeschlossen und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. K o r p o r a t i v e Mitglieder können juristische Personen, rechtsfähige Körperschaften, Handelsgesellschaften jeder Art, Vereine, Behörden und sonstige Institutionen werden, die bereit sind, die Bestrebungen der Gesellschaft zu fördern. Sie werden durch eine von ihnen zu benennende Person stimmberechtigt vertreten.
  3. Zu E h r e n m i t g l i e d e r n können auf Vorschlag des Vorstandsrats durch die Mitgliederversammlung natürliche Personen ernannt werden, die sich um die Gesellschaft hervorragend verdient gemacht haben.

ERWERB

Anträge um Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.

Für weitere Informationen verweisen wir auf § 3 unserer Satzung.

Anträge auf Mitgliedschaft können Sie direkt online an uns richten.

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