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MITGLIEDER
Die Gesellschaft hat persönliche Mitglieder, korporative Mitglieder
und Ehrenmitglieder.
- P e r s ö n l i c h e Mitglieder können alle natürlichen
Personen werden, von denen eine Förderung der Gesellschaftszwecke
zu erwarten ist. Persönliche Mitglieder werden als ordentliche
oder als Jungmitglieder geführt. Jungmitglied sind die Mitglieder,
die sich noch in der Ausbildung befinden oder ihr Studium noch nicht
abgeschlossen und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- K o r p o r a t i v e Mitglieder können juristische Personen,
rechtsfähige Körperschaften, Handelsgesellschaften jeder
Art, Vereine, Behörden und sonstige Institutionen werden, die
bereit sind, die Bestrebungen der Gesellschaft zu fördern. Sie
werden durch eine von ihnen zu benennende Person stimmberechtigt vertreten.
- Zu E h r e n m i t g l i e d e r n können auf Vorschlag des
Vorstandsrats durch die Mitgliederversammlung natürliche Personen
ernannt werden, die sich um die Gesellschaft hervorragend verdient
gemacht haben.
ERWERB
Anträge um Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten,
der über die Aufnahme entscheidet.
Für weitere Informationen verweisen wir auf § 3 unserer Satzung.
Anträge auf Mitgliedschaft können Sie direkt online an uns richten.
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