Das höchste Organ der STG ist die Mitgliederversammlung, die satzungsgemäß einmal im Jahr bei der Hauptversammlung stattfindet. Sie entscheidet über Mitgliedsbeiträge sowie Satzungsänderungen, beruft die Rechnungsprüfer und nimmt den Jahresbericht des Vorstandes, den Kassenbericht und den Wirtschaftsplan entgegen.