Die rechtsfähige Curt-Bartsch-Stiftung wurde 2003 als gemeinnützige Stiftung zur Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet des Schiffbaus gegründet. Curt Bartsch (1896 - 1979) arbeitete als Schiffbauingenieur auf verschiedenen Werften im In- und Ausland. Aus seinem Nachlass gründeten zwei seiner Kinder, Gertrud und Curt-Wilhelm Bartsch, diese Stiftung.
Curt-Bartsch-Preis
Jährlich wird ein junger Schiffstechniker mit dem Curt-Bartsch-Preis für herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet. Der Preisträger wird der Stiftung von dem Kuratorium der STG vorgeschlagen, der Preis wird auf der Hauptversammlung der STG überreicht.
Die Kriterien für den Vorschlag sind „Wichtigkeit für den technischen Fortschritt und praktische Verwendbarkeit“, „Wissenschaftlicher Gehalt und Zuwachs“ und „Originalität und Form der Darstellung“, wobei für den Curt-Bartsch-Preis der durch die wissenschaftliche Leistung erzielte technische Fortschritt und die praktische Verwendbarkeit von besonderer Bedeutung sind.
Studentische Förderung
Ferner unterstützt die Stiftung besonders leistungsbereite Studentinnen und Studenten durch die Vergabe von Stipendien und fördert damit die Ausbildung und Wissenschaft auf Schiffs- und meerestechnischem Gebiet. So werden seit dem 01. Januar 2021 jährlich bis zu zwei Studentinnen/Studenten der Schiffs- und Meerestechnik sowie der Schifffahrt mit monatlich jeweils 300 € unterstützt.
Merkblatt zur Vergabe der Stipendien
Die "Curt-Bartsch-Stiftung“ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Hansestadt Lübeck. Durch Stipendien an besonders leistungsbereite Studentinnen und Studenten fördert sie die Wissenschaft auf schiffs- und meerestechnischem Gebiet.
Voraussetzungen
Gefördert werden Studentinnen und Studenten der Schiffs- und Meerestechnik sowie der Schifffahrt an Universitäten und Fachhochschulen, die im fünften oder einem höheren Semester studieren.
Antragsteller müssen Mitglied der Schiffbautechnischen Gesellschaft e. V. sein. Es muss eine Bedürftigkeit für eine Unterstützung vorliegen.
Antragsstellung
Der Antrag auf Förderung ist elektronisch in einer PDF-Datei über die Geschäftsstelle der Schiffbautechnischen Gesellschaft e. V., Bramfelder Straße 164, 22305 Hamburg, zu richten (office@stg-online.de). Er kann nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- Ausführliche Begründung der Antragsstellung, insbesondere hinsichtlich der Bedürftigkeit
- Lebenslauf
- Vertrauliches Gutachten über die Förderungswürdigkeit von zwei betreuenden Hochschullehrern direkt per Mail an office~AT~stg-online.de
- Notenspiegel
- Detaillierte Angaben zum Budget: Gegenüberstellung sämtlicher Kosten zu den zur Verfügung stehenden Mitteln, einschließlich der einzusetzenden Eigenmittel
- Angabe, in welcher Höhe eine Förderung aus anderen Mitteln erfolgt oder aus welchem Grund andere Mittel nicht in Anspruch genommen werden können
VergabeverfahrenAnträge auf ein Stipendium können jederzeit eingereicht werden. Antragsteller erhalten eine Empfangsbestätigung. Die Begutachtung und Bewilligung findet zweimal jährlich statt.
Ausstattung des StipendiumsDie Fördermittel von derzeit 300,- Euro werden als monatliche Zahlung gewährt. Die Förderungsdauer soll in der Regel ein Studienjahr nicht überschreiten.
Verpflichtung des StipendiatenÄnderungen, die die Vergabebedingungen berühren, sind der Geschäftsstelle der STG umgehend mitzuteilen. Bei Fortfall der Förderungswürdigkeit, oder wenn Gründe vorliegen, die das Ansehen der Stiftung schädigen, kann die Unterstützung nach entsprechender Mitteilung entzogen werden.
Der Rechtsweg gegen das Vergabeverfahren ist ausgeschlossen.
Hamburg, Januar 2025