Der Vorstandsrat ist für die Grundsätze zur Führung der Gesellschaft, den Beschluss des Wirtschaftsplanes, die Einrichtung von Fachausschüssen und durchzuführende Ehrungen zuständig. Ihm gehören sechzehn persönliche Mitglieder an, von denen vier das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben dürfen. Sie werden für vier Jahre durch Briefwahl von den Mitgliedern gewählt. Hinzu kommen bis zu sechs vom Vorstandsrat berufene Mitglieder, um eine ausgewogene Vertretung der korporativen Mitglieder sicherzustellen. Ein Mitglied kann dem Vorstandsrat maximal zwölf Jahre in Folge angehören.