Die Gesellschaft wird vom Vorstand vertreten, der u. a. für die Leitung der Geschäfte der STG, die Verwaltung des Vermögens und die Pflege von Verbindungen zu anderen technisch-wissenschaftlichen Gesellschaften im In- und Ausland verantwortlich ist. Er erstellt ferner eine Geschäftsordnung für das Arbeiten in den Fachausschüssen und beruft die Mitglieder des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die in getrennten Wahlgängen vom Vorstandsrat gewählt werden. Hinzu kommt der Vorsitzende des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats. Die Amtszeit beträgt vier Kalenderjahre.