Dipl.-Ing. Henning Gramann, GSR Services GmbH
Im Juli 2025 tritt die Konvention in Kraft, in der EU existieren Vorgaben seit Ende 2020: Hersteller, Lieferanten, Werften und Reedereien müssen die Vorgaben zur Inventory of Hazardous Materials (IHM) einhalten, damit Schiffe nach ihrer Nutzungsdauer sicher und umweltgerecht recycelt werden können. Wie können Information in Lieferketten gesammelt, aggregiert, im Schiffsbetrieb gepflegt und letztendlich für die Recyclingplanung verwendet werden? Wo und wie können Schiffe konform recycelt werden und welche Haftungsrisiken bestehen? Was haben wir aus 4 Jahren EU-Schiffsrecycling-Verordnung gelernt und ist der IHM-Ansatz überhaupt noch zeitgemäß? Der Beitrag gibt Antworten und Anregungen und lädt zur Diskussion ein.