Jürgen Albers, stellv. Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Hamburg
Aufgrund internationaler Vorschriften, insbesondere des im Jahre 1997 von der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) erlassenen und 1999 ergänzten Codes für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See, und auf Empfehlung der Expertenkommission zur Havarie des Holzfrachters „Pallas“ wurde 2002 die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durch das neu geschaffene Seesicherheits-Untersuchungsgesetz (SUG) vom 16.06.2002 eingerichtet. Durch europarechtliche Vorgaben der EU Richtlinie 2009/18/EU war eine Überarbeitung des SUG im Jahre 2011 erforderlich, um die Rechtslage an internationale Vorschriften anzupassen. Die Aufgabe der BSU besteht ausschließlich darin, die Ursachen und Umstände von Seeunfällen zu ermitteln, und zwar mit der Zielsetzung, zukünftige gleichartige Unfälle soweit wie möglich zu vermeiden. Dagegen ist es ausdrücklich nicht Aufgabe der BSU, Verschuldens- oder Haftungsfragen zu klären. Ziel der durch die BSU durchgeführten Seeunfalluntersuchung ist die Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt, einschließlich des damit untrennbar in Zusammenhang stehenden Arbeitsschutzes der Beschäftigten auf Seeschiffen und des Umweltschutzes auf See. Um ihren Aufgaben unbeeinflusst nachgehen zu können, hat die BSU eine äußerst unabhängige Rechtsstellung, die in etwa mit der eines Gerichts vergleichbar ist. Seit der Gründung der BSU im Jahre 2002 wurden insgesamt über 6000 Seeunfall-Meldungen bearbeitet. Daraus resultieren Untersuchungsberichte und Sicherheitsempfehlungen, die in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite www.bsu-bund.de nachzulesen sind. Im Rahmen dieses Vortrages werden die derzeitigen rechtlichen Grundlagen, die örtliche und sachliche Zuständigkeit, der Ablauf der Untersuchung, die technischen Hilfsmittel, sowie mehrere Beispiele von untersuchten Seeunfällen vorgestellt.